Aufgepasst, Sie investieren außerhalb der AFM-Aufsicht. Für diese Tätigkeit ist keine Genehmigung erforderlich.
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Die häufigsten Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Erwerb eines Ferienhauses

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sind Sie am Kauf einer Ferienwohnung in den Niederlanden interessiert, haben aber noch einige Fragen? Dann lesen Sie bitte auch unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen. Haben Sie Ihre Frage nicht gefunden? Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an: +31 (0)88 500 2444.

 

1. Finanzierung
2. FAQ

Inhaltsübersicht

  1. Wie kann ich ein Ferienhaus finanzieren?
  2. Kann ich für den Kauf eines Ferienhauses eine Hypothek aufnehmen?
  3. Was gibt es beim Kauf eines Ferienhauses bei den Steuern zu beachten?
  4. Welche Box trifft bei der Einkommensteuer auf mein Ferienhaus zu?
  5. Welche Steuern sollte ich beim Einkommen aus der Vermietung beachten?
  6. Wann kann ich die MwSt. beim Kauf eines Ferienhauses zurückfordern?
  7. Welche Faktoren beeinflussen die Rentabilität einer Ferienunterkunft?
  8. Was bedeutet eine feste Nettorendite?
  9. Was bedeutet eine variable Nettorendite?
  10. Welche Rendite kann ich bei meiner Investition realistisch erwarten?
  11. Auf welche Arten kann man in ein Ferienhaus investieren?
  12. Wo finde ich die aktuellen Verkaufsangebote?
  13. Umfasst der Kauf der Ferienunterkunft auch das Grundstück, auf dem sie steht?
  14. Was sind die Vorteile einer Investition in eine Ferienunterkunft bei TopParken?
  15. Worauf sollte ich beim Kauf eines Ferienhauses besonders achten?
  16. Wie läuft der Kauf eines Ferienhauses ab?
  17. Kann ich dauerhaft in meinem Ferienhaus wohnen?
  18. An wie vielen Tagen im Jahr darf man im Ferienhaus wohnen?
  19. Kann man beim Kauf aus verschiedenen Inventarpaketen wählen?
  20. Wie groß sind die Grundstücke?
  21. Ich möchte mein Ferienhaus verkaufen, wie läuft das ab?
  22. Kann ich das Haus auch selbst vermieten?
  23. Wer kümmert sich um die Vermietung meiner Ferienunterkunft?
  24. Muss ich das Ferienhaus unbedingt vermieten?
  25. Muss ich für die Vermietung meines Ferienhauses ein Unternehmen anmelden?
  26. Gibt es Einschränkungen bei den Zeiträumen, in denen ich das Ferienhaus selbst nutzen kann?
  27. Gibt es neben dem Ferienhaus einen Parkplatz?
  28. Wie sind das WLAN-Netz und die weiteren Versorgungseinrichtungen aufgebaut?
  29. Wie hoch ist die Parkservicegebühr?
  30. Kann ich als Eigentümer eines Ferienhauses alle Einrichtungen im Park nutzen?
  31. Welche Versicherungspolicen sollte ich abschließen?
  32. Welche Verträge finden Anwendung, wenn ich eine Vereinbarung mit TopParken schließe?
  33. Was bedeutet der Hinweis „Sie investieren außerhalb der AFM-Aufsicht“?
  34. Kann ich mich im niederländischen Melderegister als wohnhaft eintragen lassen?
  35. Missverständnisse über den dauerhaften Wohnsitz
  36. Was ist der Unterschied zwischen „Kosten Koper (k.k.)“ und „Vrij op Naam (v.o.n.)“?
  37. Wann kann ich mein Ferienhaus besichtigen?
  38. Kann ich einen Termin für eine persönliche Beratung ausmachen?

Finanzierung

Wie kann ich ein Ferienhaus finanzieren?

Die Konditionen und Möglichkeiten einer Investition in ein Ferienhaus variieren je nach Finanzinstitut. Um die genauen Bedingungen zu erfahren, ist es ratsam, mit dem jeweiligen Finanzinstitut zu sprechen, das Sie bei der Finanzierung einer Ferienunterkunft zu unterstützen weiß. Eine weitere Option ist die Finanzierung der Ferienunterkunft aus dem Mehrwert Ihres derzeitigen Eigenheims. Diese Finanzierungsmöglichkeit hängt ab von der Höhe der ausstehenden Hypothek auf Ihr derzeitiges Heim und dessen Wert. Davon abgesehen ist es auch sehr wichtig, dass Ihr reguläres Einkommen hoch genug ist, um die zusätzlich entstehenden Ausgaben begleichen zu können.  Sehr gerne würden wir Ihnen weitere Informationen zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten geben.

Kann ich für den Kauf eines Ferienhauses eine Hypothek aufnehmen?

Es ist möglich, eine Hypothek für den Kauf eines Ferienhauses aufzunehmen. Die Finanzierung einer Zweitwohnung gestaltet sich jedoch meist schwieriger als die eines Eigenheims. Lesen Sie mehr über die Aufnahme einer Hypothek für eine Zweitwohnung.

Was gibt es beim Kauf eines Ferienhauses bei den Steuern zu beachten?

Die steuerlichen Aspekte richten sich nach dem Zweck der Ferienunterkunft:

  • Ferienhaus zur vollständigen privaten Nutzung
  • Ferienhaus zur teilweisen privaten Nutzung und zur teilweisen Vermietung
  • Ferienhaus zur vollständigen Vermietung

Auf www.topparkenverkoop.nl/fiscale-aspecten laden wir Sie ein, die steuerlichen Fragen, die sich aus dem Kauf und dem Besitz einer Ferienunterkunft ergeben, genauer mit uns zu besprechen.

Welche Box trifft bei der Einkommensteuer auf mein Ferienhaus zu?

Für die Einkommensteuer gilt der Ertrag aus der Vermietung Ihres Ferienhauses als Einkommen aus Ersparnissen und Kapitalanlagen (Box III). Dieses Einkommen ergibt sich aus einer Pauschalrendite, die von der Summe Ihrer gesamten Vermögenswerte abhängt.

Die fiktive Rendite beträgt mindestens 0,13 % und höchstens 5,60 % (Sätze von 2019). Die fiktive Rendite errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Ferienunterkunft und den verbleibenden Vermögenswerten, abzüglich der beim Kauf der Ferienunterkunft aufgenommenen Darlehen und sonstiger Schulden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres. Der Steuersatz für Box III beträgt 36 % (Sätze von 2024).

 

Welche Steuern sollte ich beim Einkommen aus der Vermietung beachten?

Bei den Mieteinnahmen aus einer Ferienvermietung müssen Sie die niedrige Mehrwertsteuer berücksichtigen, die auf den Mietpreis erhoben wird. Auf die Mieteinnahmen wird eine Mehrwertsteuer fällig, die an die niederländische Steuerbehörde abgeführt werden muss. Der niedrige Mehrwertsteuersatz gilt für die Vermietung von Ferienunterkünften, was die Besteuerung dieser Einnahmen umfasst. Es ist wichtig, über diese steuerlichen Verpflichtungen stets gut informiert zu sein und gegebenenfalls Unterstützung bei einer Steuerberatung zu suchen.

Wann kann ich die MwSt. beim Kauf eines Ferienhauses zurückfordern?

Haben Sie ein Ferienhaus erworben, das Sie zur teilweisen oder vollständigen Vermietung anbieten möchten? In diesem Fall können Sie die Mehrwertsteuer, die Sie für das Ferienhaus an die niederländische Steuerbehörde abgeführt haben, teilweise oder komplett zurückfordern. 

Laut der niederländischen Steuerbehörde können Sie die beim Kauf der Ferienunterkunft erhobene Mehrwertsteuer zurückfordern, wenn die Immobilie zur Erzielung von Einnahmen genutzt wurde. Nach Auffassung der niederländischen Steuerbehörde liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn die Ferienunterkunft regelmäßig vermietet wird. Anders als oft behauptet, ist dies nicht an eine Mindestvermietungsdauer von 140 Tagen gebunden. Weitere Informationen zu steuerlichen Fragen.

Wünschen Sie weitere Informationen zur Berechnung des zurückzufordernden Mehrwertsteuerbetrags? Unsere Beratungsteam hilft Ihnen gerne weiter. Sie können uns dafür ganz unverbindlich kontaktieren.

Welche Faktoren beeinflussen die Rentabilität einer Ferienunterkunft?

Die Rentabilität einer Ferienunterkunft hängt von mehreren Faktoren ab. Ein Ferienhaus an einem bei Touristen beliebten Ort zieht zum Beispiel mehr Gäste an. Die Einrichtungen im Park und der allgemeine Zustand des Ferienparks und des Ferienhauses sind weitere wichtige Faktoren bei der Attraktivität für Urlaubsreisende. Auch das Vermietungsunternehmen spielt eine große Rolle: Ein Unternehmen mit hoher Reichweite und einer soliden Werbestrategie kann helfen, ein größeres und vielschichtigeres Publikum zu erreichen.

Was bedeutet eine feste Nettorendite?

Der Markt wirbt regelmäßig mit hohen Renditen, von denen anschließend allerdings verschiedene Kosten abgezogen werden. Bei TopParken ist der Nettoertrag wirklich der Nettoertrag und Ihre Rendite wird Ihnen transparent mitgeteilt. Somit wissen Sie stets genau, wie viel Geld am Ende auf dem Konto landet. Bei einer garantierten Nettorendite zahlen Sie zum Beispiel keine Parkservicegebühren, keine Energiekosten und keine Instandhaltungsgebühren. Die einzigen Kosten, die Sie aus Ihrer Rendite selbst tragen müssen, sind die Versicherungskosten für die Immobilie und die kommunalen Gebühren. 

Machen Sie einen Termin für eine unverbindliche Beratung mit unserem Beratungsteam aus oder besuchen Sie uns an unseren Informationstagen. Unser Beratungsteam gibt Ihnen gerne weitere Informationen.

Was bedeutet eine variable Nettorendite?

Bei einer variablen Rendite sind die Erträge direkt mit der Entwicklung des Marktes und dem Vermietungsgrad der Immobilie verbunden. Das bedeutet, dass Ihre Erträge je nach Auslastung des vermieteten Ferienhauses schwanken können. Ein Vorteil einer variablen Rendite ist die Flexibilität der Eigentümer, die Immobilie uneingeschränkt selbst nutzen zu können, wenn sie gerade nicht vermietet wird. Die Planung der Verfügbarkeiten für Vermietung und Eigennutzung erfordert eine kluge Vorgehensweise, um sicherzustellen, dass die Rendite nicht negativ beeinflusst wird.

Welche Rendite kann ich bei meiner Investition realistisch erwarten?

Eine realistische Rendite hängt von den bereits erwähnten Faktoren ab, beispielsweise vom Standort, den Parkeinrichtungen und der Vermietungsagentur. Eine Rendite von 5–7 % gilt als üblich. Dieser Wert ist jedoch nur eine Schätzung, und er kann je nach Auslastung der Ferienunterkunft, der Marktnachfrage und der Verwaltung der Ferienunterkunft variieren. Es ist wichtig, diese Faktoren bei der Bewertung des Potenzials einer Investition im Tourismussektor sorgfältig zu berücksichtigen.

Auf welche Arten kann man in ein Ferienhaus investieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Investition in ein Ferienhaus Sie können das Ferienhaus zum Beispiel für die private Nutzung oder für eine Kombination aus Privatnutzung und Vermietung erwerben. Wir bieten auch nach der Investition einen umfassenden Service von A bis Z, von der Erzielung einer möglichst hohen Vermietungsrate durch unsere Marketingkampagnen bis hin zur Abwicklung der Finanzen. Über das Eigentümerportal haben Sie stets aktuelle Einblicke in die Vermietung, die Auslastung und die finanziellen Resultate Ihrer Ferienunterkunft.

 

Fragen zu unseren Ferienhäusern

Wo finde ich die aktuellen Verkaufsangebote?

Bei TopParken haben wir verschiedene Ferienunterkünfte im Angebot, die optional mit privaten Spa-Einrichtungen und einem Lagerraum erweitert werden können. Das komplette Angebot finden Sie hier.

Umfasst der Kauf der Ferienunterkunft auch das Grundstück, auf dem sie steht?

Bei TopParken können Sie ein Ferienhaus inklusive Grundstück kaufen. Auf diese Weise werden Sie nicht nur zum Eigentümer der Immobilie, sondern auch zum Besitzer des Bodens, auf dem das Haus steht. Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung zum Kauf des Grundstücks, und es ist genauso möglich, das Grundstück, auf dem das Ferienhaus steht, zu mieten oder zu pachten. Je nach Ihrem Budget und Ihren Bedürfnissen können wir dies in einem persönlichen Gespräch gemeinsam abstimmen.

Was sind die Vorteile einer Investition in eine Ferienunterkunft bei TopParken?

Die Investition in ein Ferienhaus bei TopParken bietet zahlreiche Vorteile. Erstens haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ferienwohnung so häufig zu nutzen, wie Sie möchten, und gleichzeitig eine attraktive Rendite zu erzielen. Zweitens stehen TopParkens Ferienhäuser an einzigartigen und attraktiven Orten in den Niederlanden, wodurch sich die potenzielle Rendite erhöht. Daneben kooperiert TopParken, neben der eigenen Website, zur Unterstützung bei Vermietungsfragen auch mit bei großen, bewährten Partnern. Dank dieser Zusammenarbeit können wir Ihr Ferienhaus einem breiteren Publikum präsentieren und Ihnen so helfen, die Vermietungsrate und die Rendite zu maximieren. Lesen Sie hier mehr zu den Vorteilen der einzelnen Kaufmöglichkeiten.

Worauf sollte ich beim Kauf eines Ferienhauses besonders achten?

Beim Kauf eines Ferienhauses gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Beginnen Sie mit der Frage, aus welchem Grund Sie eine Ferienunterkunft erwerben möchten, und was Sie sich davon versprechen. Ein klares Ziel vor Augen ist beim Kauf eines Ferienhauses von grundlegender Bedeutung. Sobald Sie ein Ziel gefasst haben, gibt es einige weitere wichtige Elemente zu bedenken. Lesen Sie hier mehr über die Dinge, auf die Sie beim Kauf einer Ferienunterkunft achten sollten.

Wie läuft der Kauf eines Ferienhauses ab?

Wenn Sie ein Ferienhaus kaufen möchten, ist es klug, sich vorher zu überlegen, welche Schritte unternommen werden sollten, um den Kauf zu einem vollen Erfolg zu machen. Lesen Sie sich hier alle Schritte des Kaufvorgangs durch.

Kann ich dauerhaft in meinem Ferienhaus wohnen?

Nein, ein dauerhafter Wohnsitz im Ferienhaus ist nicht gestattet, da eine Ferienunterkunft bei TopParken ausschließlich für den Freizeitbereich bestimmt ist. Sie haben allerdings einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzung der Immobilie zu Erholungszwecken. Die Unterscheidung zwischen Freizeit- und Dauernutzung ist ein wichtiger Aspekt der Bestimmungen für die Ferienunterkunft, mit denen der Freizeitcharakter des Ferienparks und die Verfügbarkeit von Unterkünften für touristische Zwecke gewährleistet bleiben soll.   Lesen Sie hier mehr über einen dauerhaften Wohnsitz bei TopParken.

An wie vielen Tagen im Jahr darf man im Ferienhaus wohnen?

Wer ein Ferienhaus besitzt, kann sich das ganze Jahr über im Ferienpark aufhalten. Das Ferienhaus darf jedoch nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, da unsere Ferienparks bei den zuständigen kommunalen Behörden als Erholungsgebiete eingestuft sind.

Kann man beim Kauf aus verschiedenen Inventarpaketen wählen?

Beim Kauf können Sie aus mehreren Inventarpaketen für Ihr Ferienhaus wählen. Diese einheitlichen Pakete werden angeboten, damit wir das Mobiliar bei Beschädigungen schnell ersetzen können.

Wie groß sind die Grundstücke?

Die Größe der Grundstücke variiert zwischen ca. 200 m² und 800 m².

Ich möchte mein Ferienhaus verkaufen, wie läuft das ab?

Wenn Sie Ihr Ferienhaus verkaufen möchten, müssen Sie es zuerst TopParken zum Kauf anbieten. Beim Verkauf können Sie den Preis und die Kaufbedingungen selbst festlegen. Bevor die Immobilie Dritten angeboten wird, hat TopParken das Vorkaufsrecht zu diesen Konditionen.

 

Vermietungsmöglichkeiten

Kann ich das Haus auch selbst vermieten?

Nein, eine eigene Vermietung Ihres Ferienhauses ist nicht möglich. Die Vermietung des Ferienhauses wird von unserer Vermietungsagentur übernommen.

Wer kümmert sich um die Vermietung meiner Ferienunterkunft?

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Kauf von Ferienwohnungen, um diese anschließend zu vermieten. Bei TopParken können Sie wählen, ob Sie Ihr Ferienhaus das ganze Jahr über oder nur für eine gewisse Zeit vermieten möchten. Sie können selbst bestimmen, wann Ihre Immobilie zur Vermietung angeboten wird, und wann Sie sie selbst nutzen möchten. Vermietungen werden von unserer Vermietungsagentur übernommen, die sich für Sie um den gesamten Vorgang kümmert, vom Check-in bis zur Reinigung. Sie werden rundum betreut und können so sorgenfrei von Ihrer Investition profitieren. Sie können natürlich auch (online) festlegen, wann Sie das Ferienhaus zur Vermietung freigeben und wann Sie es selbst nutzen möchten. Lesen Sie hier mehr über unsere Vermietungsagentur.

Muss ich das Ferienhaus unbedingt vermieten?

Nein, Sie sind selbstverständlich nicht verpflichtet, Ihr Haus zu vermieten. Sie wählen selbst, ob Sie die Ferienunterkunft das ganze Jahr über vermieten möchten, oder ob Sie nur eine teilweise oder gar keine Vermietung wünschen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Muss ich für die Vermietung meines Ferienhauses ein Unternehmen anmelden?

Nein, wenn Sie ein Ferienhaus zum Zweck der Vermietung kaufen, muss kein Unternehmen angemeldet werden. Als privater Eigentümer können Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und werden als Unternehmer ohne Eintragung bei der Handelskammer registriert. Dadurch können Sie die Mehrwertsteuer in Ihren Steuererklärungen ausgleichen, in der Regel vierteljährlich, auf Wunsch aber auch monatlich oder jährlich. Allerdings müssen Sie dabei einige (begrenzte) administrative Auflagen einhalten. Unser Beratungsteam hilft Ihnen gerne fachmännisch weiter.

Gibt es Einschränkungen bei den Zeiträumen, in denen ich das Ferienhaus selbst nutzen kann?

Bei TopParken gibt es keine Beschränkung des Zeitraums, in dem Sie als Eigentümer die Ferienunterkunft selbst nutzen können: Die Nutzung ist unbegrenzt. Als Eigentümer können Sie komplett frei entscheiden, wie lange und an welchen Zeiten Sie die Ferienunterkunft selbst nutzen oder vermieten möchten. Dank dieser Flexibilität können Sie Ihre Investition dann genießen, wenn es Ihnen am besten passt, und trotzdem eine Rendite generieren – wenn Sie das Ferienhaus dann zur Vermietung anbieten, wenn Sie es selbst nicht nutzen.

Gibt es neben dem Ferienhaus einen Parkplatz?

Ja, für die Eigentümer und Mieter steht an jedem Ferienhaus immer jeweils 1 Parkplatz zur Verfügung.

Wie sind das WLAN-Netz und die weiteren Versorgungseinrichtungen aufgebaut?

Die Ferienhäuser sind mit allen modernen Annehmlichkeiten ausgestattet, darunter eine ausgezeichnete WLAN-Verbindung. Darüber hinaus sind alle Wohnungen vollständig an die Versorgungseinrichtungen wie Gas, Wasser und Strom (falls zutreffend) angeschlossen. Somit sind sämtliche Häuser voll funktionsfähig und schlüsselfertig, mit dem Komfort und den Annehmlichkeiten, die Sie aus den eigenen vier Wänden gewohnt sind.

 

Ferienpark

Wie hoch ist die Parkservicegebühr?

Unser Ziel bei TopParken ist der bestmögliche Service, auch für die Wohnungseigentümer. Damit wir Ihnen bei Ihrem Aufenthalt unseren besten Service bieten können, benötigen wir von Ihnen eine jährliche Parkservicegebühr (auch einfach Parkgebühr genannt). Mit dieser Gebühr, die auch andere Gäste während ihres Aufenthalts bezahlen, können Sie sich (für bestimmte Zeiträume) im Ferienpark aufhalten und alle Einrichtungen nutzen. Die Parkservicegebühr deckt die Kosten für die Instandhaltung der Parkinfrastruktur, der Anlagen und der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Absperrungen oder Zugangstore) an.

Die jährliche Parkgebühr wird jährlich vom Zentralen Amt für Statistik (Centraal Bureau voor de Statistiek – CBS) indexiert, die Kosten können von Projekt zu Projekt variieren. Unser Beratungsteam kann Ihnen für jedes Projekt die fälligen Parkservicegebühren berechnen. Fragen Sie dafür bitte nach weiteren Informationen oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Kann ich als Eigentümer eines Ferienhauses alle Einrichtungen im Park nutzen?

Ja, als Eigentümer eines Ferienhauses können Sie und Ihre (Enkel-)Kinder alle Einrichtungen des Ferienparks kostenlos nutzen.

 

Weitere Fragen

Welche Versicherungspolicen sollte ich abschließen?

Wir raten dringend zum Abschluss bestimmter Versicherungspolicen, um Ihre finanziellen Risiken zu minimieren. Obwohl nicht alle Versicherungen zwingend vorgeschrieben sind, ist es dennoch ratsam, wenigstens die folgenden Versicherungen abzuschließen:

  • Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden an der Ferienunterkunft selbst ab, z. B. durch Feuer, Sturm oder Überflutung. 
  • Hausratversicherung: Diese Versicherung umfasst das Inventar Ihrer Ferienunterkunft, also z. B. Möbel, elektronische Geräte oder persönliche Gegenstände, und deckt Schäden durch Diebstahl, Feuer, Überschwemmung usw. ab. 
  • Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt die finanziellen Risiken ab, wenn Sie von Gästen Ihrer Ferienunterkunft für Sachschäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die während des Aufenthalts entstanden.

Welche Verträge finden Anwendung, wenn ich eine Vereinbarung mit TopParken schließe?

Wenn Sie zum Kauf eines Ferienhauses eine Vereinbarung mit TopParken schließen, finden mehrere Verträge Anwendung. Zunächst unterzeichnen Sie einen Kaufvertrag, in dem der Erwerb der Immobilie, einschließlich des dazugehörigen Grundstücks und etwaiger Zusatzeinrichtungen, festgeschrieben wird. In diesem Vertrag werden die Bedingungen für den Verkauf niedergelegt. Zusätzlich erhalten Sie die für den Ferienpark geltenden Allgemeinen Bestimmungen, in denen u. a. die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, die Wartungsarbeiten und etwaige Beiträge für den Park geregelt sind. Auch die Parkgebühren, inkl. etwaiger Servicegebühren oder Beiträge zu Gemeinschaftseinrichtungen, werden darin genau beschrieben. Diese Dokumente bilden in ihrer Gesamtheit die juristische Grundlage für Ihren Kauf und für Ihre Partnerschaft mit TopParken.

Was bedeutet der Hinweis „Sie investieren außerhalb der AFM-Aufsicht“?

Wie viele andere Anbieter von Freizeitimmobilien, ist auch TopParken verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Sie außerhalb der AFM-Aufsicht investieren. In den Niederlanden ist eine Lizenz der niederländischen Behörde für die Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten – AFM) bei einem Investitionsangebot gesetzlich vorgeschrieben. Eine solche AFM-Lizenz ist jedoch nicht erforderlich, wenn eine Ausnahmeregelung zutrifft. Eine dieser Ausnahmen betrifft beispielsweise die Investition in Immobilien im Wert von mehr als 100.000 €. Auf www.topparkenverkoop.nl/afm erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Kann ich mich im niederländischen Melderegister als wohnhaft eintragen lassen?

Nein, Sie können sich nicht bei der Gemeinde eintragen lassen. Ein dauerhafter Wohnsitz ist in unseren Parks nicht erlaubt. Der Grund dafür ist, dass alle unsere Ferienanlagen als Erholungsgebiete und nicht als Wohngebiete ausgewiesen sind.

Missverständnisse über den dauerhaften Wohnsitz

Es gibt eine Reihe von Missverständnissen über den dauerhaften Aufenthalt. Dass Sie an einem anderen Ort als dem Ferienpark gemeldet sind, bedeutet nämlich nicht, dass Sie dort auch automatisch Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Beispiel 1
Sie besitzen ein Ferienhaus in der Gemeinde Ede und mieten ein Zimmer von einem Freund oder Familienmitglied in einem Haus mit Adresse in Wageningen, unter der Sie in dieser Gemeinde gemeldet sind. Obwohl Sie auf dem Papier dort wohnen, leben Sie tatsächlich das ganze Jahr, oder den größten Teil des Jahres, in Ihrem Ferienhaus in Ede. In diesem Fall gilt trotzdem noch immer Ihr Ferienhaus, den Vorschriften gemäß, als Ihr dauerhafter Wohnsitz oder Domizil. Die andere Adresse hat keine Aussagekraft.

Beispiel 2
Sie wohnen im Sommer in Ihrem Ferienhaus in der Gemeinde Ede. Im Winter unterbrechen Sie Ihren Aufenthalt für einen Urlaub im Ausland. Auch damit gilt Ihr Ferienhaus als Ihr dauerhafter Wohnsitz. Sie sind schließlich nicht umgezogen, sondern sind nur temporär verreist. Ihr rechtmäßiger Wohnsitz ist weiterhin die Adresse Ihres Ferienhauses in den Niederlanden.

Was ist der Unterschied zwischen „Kosten Koper (k.k.)“ und „Vrij op Naam (v.o.n.)“?

Mit „zzgl. Kaufnebenkosten“ (k.k.) ist gemeint, dass der Käufer nicht nur den reinen Kaufpreis der Immobilie zahlt, sondern auch zusätzlich entstehende Kosten, z. B. für den Notar oder den Grundbucheintrag. Mit „inkl. Kaufnebenkosten“ (v.o.n.) ist gemeint, dass die oben genannten Kosten vom Verkäufer übernommen werden.

Wann kann ich mein Ferienhaus besichtigen?

Sie sind herzlich eingeladen, unsere Ferienparks täglich zwischen 09:00 und 17:00 zu besuchen und Ihre Ferienunterkunft zu besichtigen.

Kann ich einen Termin für eine persönliche Beratung ausmachen?

Das ist selbstverständlich möglich. Wir helfen Ihnen gerne bei all Ihren Fragen und Wünschen weiter und informieren Sie ausführlich über die Möglichkeiten einer Investition in ein Ferienhaus in den Niederlanden. Vereinbaren Sie einen Termin, kontaktieren Sie uns über die Tel.-Nr. +31 (0)88 500 2444 oder senden Sie uns eine E-Mail: verkoop@topparken.nl