Aufgepasst, Sie investieren außerhalb der AFM-Aufsicht. Für diese Tätigkeit ist keine Genehmigung erforderlich.
TopParken Verkoop

SecondHome.nl: "Eine Ferienunterkunft kaufen: Eine steuerlich intelligente Investition."

Aufgrund der niedrigen Zinssätze für Sparkonten suchen viele Menschen nach Möglichkeiten, mit dem Ersparten bessere Erträge zu erzielen. Die Investition in ein Ferienhaus ist ein kluger Zug, der den Nutzen mit etwas Angenehmen verbindet. Es ist wichtig, einige steuerliche Aspekte nicht aus den Augen zu verlieren.

Artikel der Second Home Expo

Eine Ferienunterkunft in Ihrer Steuererklärung

Wenn Sie sich nicht dauerhaft in Ihrer zweiten Unterkunft aufhalten, gehört es zur "Box 3" Ihres Steuererklärungsformulars. Dies bedeutet, dass Ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Ferienunterkunft nicht in Ihre Erklärung einbezogen werden. Der zu versteuernde Betrag ist eine fiktive Rendite auf den zukünftigen WOZ-Wert. Diese schwankte im Jahr 2017 zwischen 2,871 % und 5,39 %. Der Betrag verringert sich um die damit verbundenen Schulden.

Eine Zweitunterkunft im Ausland

Besitzen Sie eine Urlaubsunterkunft im Ausland? In der Regel können Sie in den Niederlanden die Regelung "Abzug für im Ausland steuerpflichtige Vermögenswerte" geltend machen. Damit vermeiden Sie, Steuern doppelt zahlen zu müssen. Die Besteuerung erfolgt in der Regel in dem Land, in dem sich die Unterkunft befindet. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig im Voraus darüber informieren.

Umsatzsteuer auf die Einnahmen der Ferienunterkünfte

Wenn Sie eine Ferienimmobilie besitzen und vermieten, werden Sie von der Einkommensteuerbehörde nicht als Unternehmer angesehen. Anders bei der Mehrwertsteuer: Sie zahlen 6 % Mehrwertsteuer für die Mieteinnahmen. Auf der anderen Seite können Sie die Umsatzsteuererklärung für die von Ihnen getätigten Kosten und Einkäufe geltend machen. Dadurch bekommen Sie in der Regel etwas zurückgezahlt. Wenn Sie Ihre Ferienunterkunft teilweise privat nutzen und in der verbleibenden Zeit vermieten, wird die Mehrwertsteuer anteilig berechnet. Wenn Sie zum Beispiel einen Monat pro Jahr in der Unterkunft wohnen, ist ein Anteil von 11/12 der Mehrwertsteuer abzugsfähig. Wenn Sie dies vermeiden möchten, können Sie die gesamte Miete von einem Vermittler abwickeln lassen. Dies bedeutet jedoch, dass Sie während des Zeitraums, in dem Sie die Unterkunft belegen, Miete zahlen müssten, was das Arrangement möglicherweise weniger interessant macht.

Realistisches Beispiel für eine Ferienunterkunft

  • Sie investieren 150.000 € in eine fertig eingerichtete Ferienwohnung mit eigenem Kapital.
  • Gesamtkosten: 7.500 € (einschließlich kommunaler Steuern, Versicherungen und Abzüge)
  • 25 Mietwochen pro Jahr
  • Durchschnittlicher Mietpreis: 600 € pro Woche
  • Jahresumsatz: 15.000 €
  • Erzielter Gewinn: 7.500 €, d.h. 5% Ihrer Investition von 150.000 €

Auch nach den Steuerabgaben in "Box 3" stehen Ihnen noch ein nennenswerter Betrag zur Verfügung!

Dies zeigt, dass die Investition in eine Ferienunterkunft eine clevere Methode ist, um mehr aus Ihren Ersparnissen zu holen. Darüber hinaus sparen Sie Geld bei Ihrem eigenen Urlaub, was ein großer Zusatzgewinn ist!

Quelle: www.secondhome.nl

Ferienunterkunft Résidence De Leuvert